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Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?

Leider übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen Heilpraktiker nicht. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken.
Viele private Krankenkassen hingegen decken eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten übernommen werden.

 

Die IKK Südwest übernimmt i.d.R. 80% der Rechnungskosten.
 

Wie lange dauert eine Sitzung beim Heilpraktiker?

Je nach Anliegen dauert eine Sitzung unterschiedlich lange. Nehmen Sie sich für den ersten Termin ausreichend Zeit. Denn hier klären wir vorab alles, was für die weitere Behandlung wichtig ist. Das fängt bei Ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte an und reicht bis zu Ihren Sorgen und Nöten. Bei jeder weiteren Behandlung sollten Sie eine Stunde einplanen. Selbst wenn es einmal nicht so lange dauert, vermeiden Sie so zusätzlichen Stress durch Termin- und Zeitdruck.

Welche Kosten fallen für mich an?

 

In meiner Eigenschaft als Heilpraktiker orientiere ich mich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei je nach Behandlungsaufwand, vom Mindestsatz bzw. Höchstsatz abweichen kann.

Über Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktikern sollte Sie sich präzise Informationen vor Vertragsabschluss bzw. auch vor Behandlungsaufnahme geben lassen.
Von vielen gesetzlichen Krankenkassen werden die Heilpraktikerkosten nicht übernommen.

Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geletend zu machen.

Private Krankenversicherungen / Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang, daher ist es ratsam sich vor Behandlungsbeginn bezüglich der Übernahme der Kosten mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzten.

Behördenbedienstete und Beamte erhalten oftmals Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die sich der Betroffene bei seiner Beihilfestelle informieren sollte.

 

Unabhängig von einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag immer in voller Höhe zu zahlen.

Da ich eine Bestellpraxis führe und ca. 1 h Zeit für Sie einplane, bitte ich Sie 24 h vorher abzusagen, denn sonst muss ich mein Honorar in voller Höhe berechnen.

 

Studenten, Empfänger von Arbeitslosengeld I und II (HarzIV), Patienten die sich in sonstigen finanziellen Nöten, wie z.B. Rehabilitationsmaßnahmen, Absolventen des FSJ und Familien mit einem Monatseinkommen unter 1200 € bekommen bei mir Rabattsätze, da ich das soziale Budget anbiete (mit Nachweis).

Ich halte mich an die GebüH und berechne aber nicht den Höchstsatz sondern den minimalsten Satz den es in der GebüH gibt.

 

 

 

 

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